Die Speise wird immer an der rechten Seite des Ritters aufgetragen, während das gebrauchte Geschirr des beendeten Menüganges von links aus abgeräumt wird.
Erhebt sich eine Dame während des Mahles vom Stuhle, gebietet die Ehre dem Ritters ebenfalls aufzustehen.
Es soll stets der Gastgeber das Bankett für beendet erklären und den nächsten Punkt im Protokolle ankündigen.
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