egierungsstruktur:
Das alleinige Oberhaupt des londrischen "Hauses Bärngrimm" ist das Oberhaupt der Familie Bärngrimm. Diese Person, ob Mann oder Weib, bekleidet im Königreich Londrien den Rang eines Reichsritters/Reichsrittfrau und ist somit berechtigt, am Reichsrat teilzunehmen.
Die "Provinz Bärngrimm" wird seit alters her auch als "Firstentum Bärngrimm" bezeichnet. Das Oberhaupt wird dementsprechend "Firsten/Firstess" genannt. Traditionell bevorzugt das Oberhaupt des Hauses allerdings den inoffiziellen Titel "Bjarn/Bjara" anstelle des förmlichen/höfischen Ausdrucks "Firsten/Firstess"
Die korrekte Anredeform des Firsten lautet: "Hochwohlgeboren" (höfisch) oder "Bjarnborn" (traditionell).
Der Firsten bekleidet den Vorsitz und hat alleinige Entscheidungsgewalt im "Richtrat", welcher von den Oberhäuptern der Clans des Firstentums gebildet wird. Ein Clan wird traditionell "Familie" genannt.
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Als dem "Haus Bärngrimm" zugehörig werden die sechs großen Familien des Firstentums bezeichnet. Dies sind im namentlich die Familien:
Bärngrimm, Trankenstein, Strauchbaergen, Uhlgarten, Reckenfeld und Drauentrutz
Das Einflußgebiet einer Familie heißt "Richtenschaft". Das Oberhaupt der Familie wird folglich als "Richten/Richtess" tituliert und mit "Hochgeboren" (höfisch) oder "Krohnborn" (traditionell) angesprochen.
Der Firsten des Hauses bestimmt traditionell seinen erwählten Nachfolger zum Richten der Familie, damit dieser sich in der hohen Kunst des Regierens übe.
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